ethisch verantwortungsvolle Tierhaltung
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Die Wahrheit über Freilandhaltung
Per Gesetz vorgeschrieben ist für die Bezeichnung „Freilandhaltung“ eine unbeschränkt zugängliche Auslauf-Fläche von 4m² pro Tier erforderlich. Dies gilt für Stand-Freilandhaltung. Bei Wechselweidewirtschaft, dürfen die Tiere mit 2,5m² Auslauf zurechtkommen, dafür aber auf mindestens 4 Flächen verteilt. Das bedeutet, dass… Continue reading